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   BVerwG, 30.08.1961 - VI C 188.59   

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https://dejure.org/1961,1253
BVerwG, 30.08.1961 - VI C 188.59 (https://dejure.org/1961,1253)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1961 - VI C 188.59 (https://dejure.org/1961,1253)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1961 - VI C 188.59 (https://dejure.org/1961,1253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 694
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Zusammenhang betrifft im übrigen im wesentlichen Entscheidungen vorbereitende Unterlagen mit eigenständigem Aussagewert Dritter und nicht den Dienstherrn des Beamten repräsentierender Behörden(Urteile vom 30. August 1961 - BVerwG 6 C 188.59 - [NJW 1962, 694] betreffend das einer Entscheidung über die Dienstfähigkeit des Beamten zugrunde gelegte ärztliche Gutachten, vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] betreffend die Äußerung des Personalrats zu einem Versetzungsgesuch, BVerwGE 49, 89 betreffend die Stellungnahme einer Gemeinde zu einer Beförderung sowieBeschluß vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 12] betreffend die Stellungnahmen verschiedener Behörden zu dem Freistellungsantrag eines Lehrers für einen Auslandsaufenthalt), jedenfalls aber nicht die interne Vorbereitung eines dem Dienstherrn vorbehaltenen persönlichkeitsbedingten Werturteils.
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. August 1961 - BVerwG VI C 188.59 - (NJW 1962 S. 694) einschlägig.
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Sie wird bestimmt durch den Grundsatz, daß die Personalakten ein möglichst vollständiges Bild über die Persönlichkeit des Beamten geben sollen (vgl.Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI B 15.62 - [NJW 1965 S. 214], insbesondere auch zu Disziplinarvorgängen, undUrteil vom 30. August 1961 - BVerwG VI C 188.59 - [NJW 1962 S. 694] zu ärztlichen Gutachten) und kann demgemäß nur nach den Umständen des Einzelfalles beantwortet werden.
  • BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von

    Bd. 15 Nr. 134; NJW 1962, 694; ZBR 1962, 186]).
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